Unser Angebot

Im Folgenden werden die Präambel des Konzessionsvertrags-Entwurfs der Olegeno vorgestellt sowie zentrale Auszüge aus dem Angebot für das Stromnetz (das Angebot für das Gasnetz ist nahezu identisch, Seitenangaben verweisen auf die Druckseiten des Angebots für das Stromnetz).

Präambel des von der Olegeno vorgelegten Konzessionsvertrags-Entwurfs

  1. In Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Sicherung der örtlichen Versorgung mit elektrischer Energie betraut die Stadt die Olegeno mit dem Betrieb des Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet. Die Olegeno übernimmt für dieses Versorgungsnetz der allgemeinen Versorgung die Betriebspflicht nach den Bestimmungen dieses Konzessionsvertrages.
  2. Mit dem Ziel des Betriebs einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Versorgung der Einwohner, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im Stadtgebiet, werden die Vertragspartner vertrauensvoll zusammenarbeiten und dabei auf die Interessen des Anderen in angemessener Weise Rücksicht nehmen.
  3. Die Olegeno und die Stadt bekennen sich zur Förderung der dezentralen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie der Steigerung der Energieeffizienz bei der Stromnutzung.

Unser Angebot – Aufbau & Download

Grundlage für die Abgabe der Angebote war der vom Rat der Stadt beschlossene Kriterienkatalog in Form einer Entscheidungsmatrix (siehe auch Chronologie), welche für die Vergabeentscheidung, getrennt nach Strom und Gas, einschließlich deren Gewichtung, für das weitere Verfahren anzuwenden war.

Das Angebot der Olegeno orientiert sich in seiner Gliederung an diesen Auswahlkriterien (in Klammern ist die Gewichtung der Punkte bei der Auswertung angegeben).

  • Versorgungssicherheit (20 Punkte)
  • Preisgünstige und verbraucherfreundliche Versorgung (20 Punkte)
  • Effiziente Versorgung (10 Punkte)
  • Umweltverträgliche Versorgung (20 Punkte)
  • Leistungen an die Stadt (5 Punkte)
  • Zusammenarbeit mit der Stadt (15 Punkte)
  • Endschaftsbestimmungen (20 Punkte).

Zudem sollte das Angebot den Vorschlag eines konkreten Konzessionsvertrags beinhalten.

Das Angebot für das Stromnetz ist hier in voller Länge zu finden (das Angebot für das Gasnetz ist nahezu identisch):

 

Auszüge aus dem Angebot für Strom

Es gibt in unserem Angebot ein paar richtig gute Ideen. Für eilige Leser haben wir hier ein paar davon zusammengefasst.

Netzentgelte an Bürger zurück

Im Bereich der Niederspannung können bei einem Betrieb des Oldenburger Netzes durch die Olegeno eine Senkung um mindestens 5 Prozent eine deutliche Reduktion der Netzentgelte vorgenommen werden. Über die vom derzeitigen Netzbetreiber für 2014 avisierte Senkung von 9,1 % können die Netzentgelte um weitere 10-15 % gesenkt werden. (Siehe  A.2.1, Seite 89)

Förderung energetischer Gebäudesanierung

Mit den Überschüssen aus dem Netzbetrieb (Gas) werden energetische Gebäudesanierungen gefördert, vor allem für Hausbesitzer/Mieter mit geringem Einkommen.

Förderung von Maßnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs

Mit den Überschüssen aus dem Netzbetrieb (Strom) werden die Anschaffung effizienzter Haushaltsgeräte und sonstige Maßnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs gefördert, vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen.

Unterstützung bei der Umsetzung des InEKK

Beteiligung der Olegeno an der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Oldenburg (InEKK) wie:

  • Förderung einer unabhängigen Energieberatung: Finanzielle Unterstützung der Stadt Oldenburg bei ihrem Förderprogramm „Oldenburger Energie-Check“ (Siehe Seite 148)
  • Klimaschutzwettbewerbe/Auszeichnungen: Unterstützung der Stadt Oldenburg bei der Durchführung von Wettbewerben bzw. Auszeichnungen für klimaschonende Energienutzung. Vergabe eines jährlichen Energie-Awards für die beste energetische Sanierung nach verschiedenen Kategorien (Effizienz, Detaillösung, Ästhetik etc.) (Siehe Seite 148)
  • Energieeffizienzberatung für Unternehmen (Siehe Seite 148)
  • Projekt „Olegeno-Betriebe“ mit dem Ziel, überflüssigen Energieverbrauch in Unternehmen zu reduzieren (gemeinsam mit KMU Klimaschutzinitiative der Stadt Oldenburg, der IHK und der Handwerkskammer) (Siehe Seite 149)
  • Unterstützung und Beratung bei der energetischen Stadtsanierung (u.a. Potenziale für die Nutzung von Arealnetzen und den Einsatz von BHKWs) (Siehe Seite 151)
  • Förderung von Arealnetzen: Arealnetze gehen zumeist Hand in Hand mit der Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung
  • Bürgersolaranlage: Einrichtung/Unterstützung einer Solardachbörse, kostenfreie Verfügbarkeit der eigenen Dächer (Siehe Seite 154)
  • Beratung bei Ausbau von KWK (Siehe Seite 154)

(Siehe A4.2, Seite 147)

Zeitnahe Einbindung von Anlagen der Erneuerbaren Energien und der Kraft- Wärme-Kopplung

Übererfüllung der gesetzlichen Vorgaben, z.B. Anschluss in maximal 4 Wochen. (Siehe A.4.3, Seite 158)

Verteilnetzbetreiber als verbrauchernahe Schnittstelle

Die Olegeno bildet als Verteilnetzbetreiber eine Schnittstelle zwischen Verbrauchern, Erzeugern, Lieferanten und Transportnetzbetreibern. Damit hat die Olegeno die Aufgabe, für einen unkomplizierten, offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang zu sorgen. Die Olegeno wird alle in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Möglichkeiten nutzen, um die Versorgungssituation für Endkunden zu optimieren: Unterstützung von Energieeinsparmaßnahmen, beschleunigter Lieferantenwechsel u.a.Erleichterungen und Verbesserungen. (Siehe A2.5, Seite 133)

Wahl des Energieversorgers

Haushalte, die einen Wechsel des Energielieferanten wünschen, sollen nicht nur im Rahmen des Netzbetriebs unterstützt werden, sondern auch eingehend beraten werden über Kosten, Qualität und Nachhaltigkeitskriterien der verschiedenen Ökostromanbieter mit dem Ziel, Transparenz zu schaffen, die es Nachfragern leichter macht, eine sichere Wahl zu treffen. (Siehe A2.5, Seite 133)

Stabile Versorgung durch Unabhängigkeit

Endkunden sollen ermutigt und darin unterstützt werden, einen hohen Grad an Autonomie und Unabhängigkeit von Energieversorgern zu erlangen, indem sie einen möglichst hohen Teil der von ihnen benötigten Energie selbst erzeugen. Um Haushalte zu befähigen, zu sogenannten „Prosumenten“ zu werden, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Beratung über die jeweiligen Möglichkeiten des Einsatzes technischer Einrichtungen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie.
  • Beseitigung von Hemmnissen, die einer Selbstversorgung mit Energie oder der Einspeisung selbst erzeugter Energie entgegenstehen könnten.
  • Beratung und Vernetzung mehrerer Haushalte, die gemeinsam in Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energie investieren könnten.
  • Identifikation von Potenzialen zum Aufbau von Areal-Lösungen für Kraft-Wärme-Kopplung, Nahwärmesysteme und Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energieträger.

Selbstversorgung im Sinne eines Prosumententums zielt nicht nur auf Beiträge zur Energiewende, sondern auch darauf, Haushalte unabhängiger von Energiepreisschwankungen werden zu lassen. Langfristig kann die (teilweise) Selbstversorgung zur Senkung der Energiekosten beitragen. Somit wird die Krisenstabilität (Resilienz) gestärkt. Zudem tragen derartige Lösungen zur sozialen Sicherung bei, weil sie zumindest langfristig eine finanzielle Entlastung erwirken können. (Siehe A2.5, Seite 133)

Schaffung von verbraucherfreundlichen Preisstrukturen

Durch den Einsatz von Smart Metern will die Olegeno das Bewusstsein für eine Anpassung der Nachfrage an die Verfügbarkeit von Wind- und Solarenergie steigern und ihren Kunden zeit- oder lastvariable Tarife anbieten. (Siehe A2.5, Seite 134)

Arealnetze und dezentrale Versorgungsstrukturen

Die Olegeno wird die Entwicklung von Arealnetzen fördern, die sowohl kleinere Stadtgebiete im Wohnbereich umfassen, als auch der betrieblichen Eigenversorgung von Unternehmen oder Gewerbegebiete dienen. Dies ist nicht nur verbraucherfreundlich, weil es die Unabhängigkeit stärkt und langfristig die Energiekosten der daran beteiligten Verbraucher senkt, sondern reduziert die Entnahme von Strom aus dem vorgelagerten Netz. Die Unterstützung von Arealnetzen ist auch deshalb sinnvoll, weil diese zumeist auf einer Kombination der Nutzung Erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung beruhen. So werden Übertragungsverluste minimiert, weil die Energie dort entsteht, wo sie benötigt wird. (Siehe A2.5, Seite 135)

Verbraucherfreundliche Optimierung von Planungsprozessen

Statt überdimensionierter Netze setzt die Olegeno auf eine intelligente, dem neuen Stand der Informations- und Netztechnik entsprechende Smart-Grid-Strategie mit dezentralen Versorgungsstrukturen. Damit kann trotz der Einspeisung Erneuerbarer Energien ein sicherer Netzbetrieb gewährleistet werden. Verbunden mit Energieeinsparungen wird es so möglich, überdimensionierte Netzstrukturen vorsichtig zurückzubauen und Netzkosten zu senken. (Siehe A2.5, Seite 135)

Transparenz

Olegeno wird transparent und öffentlichkeitswirksam kommunizieren, u.a. über:

  • Maßnahmen zur Optimierung des Verteilnetzes
  • Veränderungen der Netzstruktur
  • Verwendung der Überschüsse aus dem Olegeno-Betrieb

Die Bürger und Bürgerinnen sollen zum Beispiel auf der Olegeno-Webseite verfolgen können, dass die von der Olegeno erwirtschafteten Mittel allein in Oldenburg und für die Belange der Netzoptimierung, der Energieeinsparung und dem Ausbau der Erneuerbaren Energieträger zum Einsatz kommen. (Siehe A2.5, Seite 135)

Einführung von Messinstrumenten

Die Olegeno will die Energiewende messbar und sichtbar machen. Für die Bereiche Umwelt, Energie und Klimaschutz werden weitere Messinstrumente eingeführt wie:

  • CO2-Bilanz der Stadt Oldenburg
  • CO2-Rechner für die persönliche CO2-Bilanz
  • EE-Ampel (auf dem Pferdemarkt)

(Siehe A2.3, Seite 127)

Mitspracherecht und Einflussmöglichkeit der Stadt

  • Einem von der Stadt bestellten Vertreter wird ein Sitz im Aufsichtsrat gewährt. Der Vertreter der Stadt kann sein Stimmrecht ausüben, soweit Angelegenheiten im Konzessionsgebiet der Stadt Oldenburg betroffen sind. Bei allen anderen Angelegenheiten ist er von einem Stimmrecht ausgeschlossen.
  • Einrichtung eines Energienetzbeirats. Dem Beirat gehören jeweils drei Vertreter der Stadt und der Olegeno an. Der Energienetzbeirat hat die Aufgabe, die Weiterentwicklung und den Erhalt eines zukunftsfähigen und an den Interessen der Bürger orientierten Versorgungsnetzes im Stadtgebiet zu begleiten und die Abstimmungen zwischen der Stadt und der Olegeno zu verbessern. Die Stadt erhält ein Vorschlagsrecht, über welche energiewirtschaftlichen Fragen im Beirat informiert wird
  • Die Stadt hat das Recht jeweils nach fünf Jahren einen neutralen Dritten zu beauftragen, um die Umsetzung und Einhaltung des Konzessionsvertrages durch die Olegeno zu evaluieren. Auf Wunsch der Stadt kann das Ergebnis der Evaluation der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
  • Darüber hinaus wird die Olegeno nach Konzessionserhalt eine Netzbetriebsgesellschaft ausgründen. Von Seiten der Olegeno ist ausdrücklich erwünscht, dass sich die Stadt Oldenburg mit mindestens 25,1 Prozent an der Netz-Gesellschaft beteiligt, damit sie über die Sperrminorität einen direkten Einfluss auf die Beschlüsse nehmen kann. Die Ausgestaltung der neuen Netzbetriebsgesellschaft wird die Olegeno in enger Abstimmung mit der Stadt Oldenburg erarbeiten.

(Siehe B2.3, Seite 171)

Sonderkündigungsrechte

Die Stadt kann den Konzessionsvertrag zum Ablauf des zehnten und fünfzehnten Kalenderjahres nach Vertragsabschluss kündigen. (Siehe B3.1, Seite 173)

Regelung zu den Kosten der Netztrennung

Für den Fall der Übernahme des Netzes durch die Stadt haben die Vertragspartner gemeinsam ein Entflechtungskonzept zu erarbeiten. Die Olegeno trägt die Kosten der Herauslösung des Netzes. (Siehe B3.2, Seite 174)

 

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