Olegeno kommentiert Vorlage des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen

Die Olegeno nimmt die Einschätzung des Gutachterbüros Rödl & Partner in ihrer Zusammenfassung für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Vorlage 13/0881, PDF, 150 KB) mit Verwunderung zur Kenntnis, insbesondere die Einschätzung die Eignungskriterien nicht erfüllt zu haben. Dazu nehmen Nils Grabbe (Vorstand) und Niko Paech (Aufsichtsratsvorsitzender) wie folgt Stellung:

Es ist die Einschätzung der Olegeno und ihrer Juristen, dass die Forderung einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG im Rahmen des Konzessionsverfahrens nicht mit dem Verfahrensgrundsatz der Diskriminierungsfreiheit zu vereinbaren ist.

Hintergrund: Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG wird von der Bundesnetzagentur vergeben und ist für den Betrieb eines Energienetzes nötig. Der technische Dienstleister der Olegeno, die Teutoburger Energie Netzwerk eG (TEN), ist in Besitz einer solchen Genehmigung. Als Neukonzessionär kann die Olegeno eine solche Genehmigung erst beantragen, wenn Sie den genauen Zustand und Wert der Netze kennt. Diese Genehmigung zu einer Vorbedingung im Konzessionsverfahren zu machen verletzt nach Einschätzung der Juristen der Olegeno den Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit entscheidend.

Im Übrigen hat die Olegeno alle Unterlagen eingereicht, die für eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG nötig sind und die zum jetzigen Zeitpunkt und Informationsstand erstellt werden können. Dazu gehören insbesondere der Nachweis des nötigen Eigenkapitals und eines Businessplans für die nächsten 20 Jahre.

Die Stadt Oldenburg kann den entstandenen Eindruck der Diskriminierung nur durch eine eindeutige Stellungnahme der Landeskartellbehörde entkräften.

Wenn sich die Stadt Oldenburg und der Rat nicht dem Vorwurf der Intransparenz ausgesetzt sehen möchte, muss das Gutachten von Rödl & Parnter komplett veröffentlicht werden. Nur anhand der Punktevergabe ist die Bewertung nicht zu überprüfen. Die politischen Kräfte sollten zudem in der jetzigen Phase des Konzessionsverfahrens auf eine Offenlegung des zukünftigen Konzessionsvertrages zwischen dem neuen Konzessionär und der Stadt Oldenburg drängen.

 

PDF
Download: Pressemitteilung vom 03.12.2013 (PDF, 41,0 KB)

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