Stellungnahme zum Energiesammelgesetz

Wenn die Bundesregierung zum 01.01.2019 die Vergütung von Aufdach-Photovoltaikanlagen zwischen 40 und 750 kW um 20 Prozent und den Mieterstrom-Zuschlag damit um bis zu 60 Prozent senkt, werden Vertrauensschutz und Investitionssicherheit mit Füßen getreten. Die Kürzung würde den Photovoltaik-Ausbau abrupt erlahmen lassen und viele Projekte auf Jahre oder dauerhaft blockieren.

Das Energiesammelgesetz ist ein weiterer herber Schlag gegen die dezentrale Energiewende und insbesondere gegen Akteure der Bürgerenergie wie die Olegeno (Oldenburger Energie-Genossenschaft eG). Die zu niedrigen Ausbauziele bieten keine langfristige Planungssicherheit und die Kürzungen bei der Photovoltaik gefährden deutschlandweit kurzfristig unzählige Projekte.

Die Olegeno eG hat als städtisch verankerte Bürgerenergie-Genossenschaft ihre Projektplanungen in der Vergangheit auf Dachanlagen fokussiert, obwohl diese aufwändig in der Projektierung sind und wirtschaftlich wenig Gewinn versprechen. Warum? Dachanlagen benötigen keine zusätzlichen Flächen und nehmen die öffentlichen Netze oft kaum in Anspruch. Sie sind ein wertvoller Baustein der Energiewende. Investitionen sollten hier für die Erreichung der Klima-Ziele ausgebaut statt gekürzt werden. Solche Anlagen sind insbesondere eine Domäne der Bürgerenergie, denn diese Projekte bieten den beteiligten Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit zur Identifikation mit der Energiewende in Oldenburg und Umgebung.

Nach Jahren des Stillstands und des Verlustes zehntausender Jobs ist die Solarbranche 2018 wieder langsam in Fahrt gekommen. Dass dieser zarte Hoffnungsschimmer nun mit einem Schlag wieder vernichtet werden soll, ist höchst unverständlich. Von einer Überförderung kann überhaupt keine Rede sein. Die Photovoltaik musste in den letzten Monaten schon eine Vergütungsabsenkung von einem Prozent pro Monat hinnehmen. Zwar gab es in den vergangenen Monaten eine Senkung der Einkaufspreise bei den Solarmodulen, dies erleichtert solche Projekte jedoch nur unwesentlich. Der Großteil der Investitionskosten übersetzt sich heute bereits in lokale Wertschöpfung für unsere Region durch die Montage der Anlagen und die Integration in die Gebäudetechnik. Zudem steigen andere Kosten, wie zum Beispiel durch den gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meter Rollout.

Mit dem extrem kurzfristig öffentlich gewordenen umfangreichen Gesetzesentwurf sollten wir offenbar nicht nur überrascht, sondern überrumpelt werden. Das ist einer Demokratie unwürdig. Diese Förderkürzung darf so nicht umgesetzt werden.

Wir schließen uns des Weiteren den ausführlichen Stellungnahmen unseres Bundesverbandes Bündnis Bürgerenergie und beispielhaft unserer befreundeten Genossenschaft Die Energiegewinner eG aus Köln an:

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