Bürgerstrom vom Dach in der Guntrud-Heise-Straße 10+12

Videolink zum Begrüßungsvideo auf der Plattform YoutubeOlegeno Bürgerstrom vom Dach ist ein „Mieterstromkonzept“. Die Olegeno eG baut und betreibt die Solaranlage auf dem Dach des Hauses. Bewohner:innen schließen einen Strom-Liefervertrag mit uns und beziehen so den auf dem Hausdach erzeugten Strom.

Wenn mal keine Sonne scheint, werden Sie durch uns mit Strom aus dem Netz versorgt. Hier in der Guntrud-Heise-Straße 10+12 ist das mit dem „Grüner Strom“-Label
zertifizierter Strom der Bürgerwerke eG ‒ unserer bundesweiten genossenschaftlichen Energiegemeinschaft.

Hier anmelden!

Nach dem die Stromzähler gesetzt sind, finden Sie an dieser Stelle ein Formular zur Anmeldung. Die Anmeldung kann auch ganz entspannt nach Ihrem Einzug erfolgen.

Ihre Vorteile

  • Der Strompreis ist übers Jahr gerechnet deutlich günstiger als vergleichbare Tarife von Stromversorgern.
  • Nach unseren Berechnungen werden ca. 40% des benötigten Stroms durch die PV-Anlagen auf den Dächern erzeugt.
  • Die Strompreise unterliegen durch den selbst erzeugten Strom geringeren Preisschwankungen.
  • Sie können sich an der Energiewende beteiligen und erhalten „hausgemachten“ Grünstrom vom Dach.

Fragen und Antworten

Müssen Sie am Mieterstrom teilnehmen?

  • Nein, Sie können einen anderen Stromanbieter wählen. Sie sind nicht zur Teilnahme am Mieterstrom verpflichtet. Jedoch können Sie vom günstigen PV-Strom nur profitieren, wenn Sie am Mieterstrom teilnehmen.

Haben Sie mehrere Stromverträge?

  • Nein, Sie haben immer nur einen Stromvertrag.

Fließt Strom, bevor Sie den Vertrag abgeschlossen haben?

  • Ja, auf jeden Fall. Die Wohnung ist zu jeder Zeit versorgt.

Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint?

  • Wir kaufen den benötigten Reststrom zentral zu. Das heißt, Sie sind jederzeit mit Strom versorgt, auch wenn die Sonne nicht scheint.

Wie lange ist man vertraglich gebunden?

  • Die erste Laufzeit liegt bei einem Jahr. Danach kann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden. Eine Kündigung bei Auszug bleibt natürlich möglich.

Müssen Sie Genossenschaftsmitglied werden?

  • Nein, aber es ist eine gute Idee. Als Mitglied der Genossenschaft fördern Sie die Entstehung weiterer Mieterstrom-Projekt in Oldenburg. Lesen Sie hier mehr.

Wie geht es nun weiter?

In einer selbst genutzten Wohnung:

  • Schließen Sie vorerst keinen Stromvertrag ab. Den alten Vertrag bei Auszug aus der alten Wohnung bitte kündigen.
  • Ab September 2023 finden Sie oben auf dieser Seite ein Vertragsangebot mit Lieferpreisen ‒ und spätestens bei Einzug in Ihrem Briefkasten.

Vermietete Wohnung:

  • Informieren Sie Ihre Mieter:innen, dass erstmal kein Stromvertrag abzuschließen ist und der alte Vertrag bei Auszug aus der alten Wohnung zu kündigen ist.
  • Ab September 2023 erhalten Sie oben auf dieser Seite ein Vertragsangebot mit Lieferpreisen, welches Sie anschließend mit dem Mietvertrag an die Mieter:innen aushändigen können.