Energienetz in Bürgerhand

Energienetz in Bürgerhand

Im Jahr 2013 liefen die Konzessionsverträge zwischen der Stadt Oldenburg und dem damaligen Netzbetreiber EWE aus. In diesen Verträgen ist die Nutzung des städtischen Grund und Bodens für die Strom- und Gasnetze geregelt. Da diese Verträge in der Regel für einen Zeitraum bis zu 20 Jahren abgeschlossen werden, stand dem Rat der Stadt mit der Neuvergabe der Konzession eine wegweisende Entscheidung bevor.

Es ging dabei um zwei große Fragen, die finanzielle und die energiepolitische:

  • Werden künftig Überschüsse aus dem Netzbetrieb im Interesse der Kundinnen und Kunden verwendet?
  • Wird in Oldenburg eine konsequente Energiewende eingeleitet, indem neue Energiestrukturen etabliert werden?

Die Oldenburger Energie-Genossenschaft eG i.G. bekundete gegenüber der Stadt Oldenburg ihr Interesse an der Übernahme des Oldenburger Strom- und Gasnetzes und nahm als Bewerberin am laufenden Verfahren zur Neuvergabe der Konzession teil.

Chronologie

In der Chronologie dokumentieren wir den zeitlichen Ablauf des Verfahrens um die Neuvergabe der Nutzungsverträge des städtischen Grund und Bodens für die Strom- und Gasnetze.

Das Konzessionsverfahren um das Strom- und Gasnetz in Oldenburg

Am 15.07.2013 endete der alte zwischen der Stadt Oldenburg und der EWE Netz GmbH (Netzbetreiber) bestehende Konzessionsvertrag für das Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz. Gemäß den Vorschriften wurde durch die Stadt Oldenburg die Beendigung der Verträge am Anfang Juli 2011 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. An dem Abschluss neuer Konzessionsvertrage interessierte Unternehmen wurden dort aufgefordert, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe ihr Interesse gegenüber der Stadt Oldenburg zu bekunden.

Der Oldenburger Energierat beauftragte darauf eine indikative Wirtschaftlichkeitsberechnung beim Büro GPP – Göken, Pollak und Partner/Bremen zum Kauf und Betrieb der Netze mit dem Ergebnis: Der Betrieb der Netze im Rahmen eines Stadtwerkemodells oder Pachtmodells ist wirtschaftlich und bietet ein hohes Potential zur Neugestaltung des Strom- und Gasnetzbetriebes als zentraler Baustein einer Energiewende in Oldenburg. Dieses war der Gründungsimpuls für die Olegeno, zumal bis dahin nur eine Interessenbekundung der EWE Netz eingegangen war. Sofort nach Gründung der Olegeno am 28.09.2011 erfolgte kurz vor Ende der Abgabefrist die Interessenbekundung durch die Olegeno. Neben der Olegeno wurden Interessenbekundungen auch abgegeben von der EWE Netz GmbH und der Energie AG, die sich allerdings im Februar wieder aus dem Verfahren zurückzog.

Ende Februar 2012 wurde das Interessenbekundungsverfahren durch die Stadt ausgesetzt. Der Rat hatte doch noch ein Gutachten über Potentiale im Rahmen der Neukonzessionierung durch das Büro Rödl & Partner in Auftrag gegeben. Das Ergebis des Gutachtens zeigte, dass es neben der Fortführung mit der EWE sinnvolle Alternativen gibt. Besonders die Übertragung an andere Bewerber, aber auch das Pachtmodell wurde im Gutachten Modul A (Handlungsoptionen) hervorgehoben.
Hierbei würde die Stadt die Mehrheit an einer Netzgesellschaft übernehmen, den Betrieb und die damit verbundenen Risiken aber an einen erfahrenen Dritten abgeben. Dieses Vorgehen wurde auch im Hinblick auf die „Wirtschaftlichkeit“ (Modul B, Wirtschaftlichkeitsanalyse) positiv bewertet, da die Netzbetreiber von der Wertschöpfung aus dem Netzbetrieb profitieren könnten. Gleichwohl wurde von der Mehrheit des Rates mit den Stimmen von SPD, CDU/FW-BFO und FDP/WFO das Pachtmodell abgelehnt und mehr als ein Jahr später im März 2013 das Interessenbekundungsverfahren wieder aufgenommen. Nach der Festlegung des Rates auf einen Kriterienkatalog zur Bewertung des Angebots (übernommen aus dem Modul C des Gutachtens des Büro Rödl & Partner) wurde daraufhin im Juni 2013 ein erster Verfahrensbrief an die beiden noch verbliebenen Bewerber versendet. Dieser beschrieb den weiteren Verfahrensgang, die notwendigen Eignungskriterien und Mindestanforderungen der Bewerber sowie den Kriterienkatalog mit Punktematrix zur Bewertung der Angebote.

Rechtzeitig vor Ablauf der Frist für ein indikatives Angebot Mitte August 2013 wurden durch die Olegeno und die EWE-Netz GmbH indikative Angebote für das Strom- und Gasnetz abgegeben. In einem folgenden Bietergespräch konnte durch die Olegeno das Angebot erläutert werden. In bestimmten Bereichen wurden auch Nachbesserungen durch die Verwaltung in Beisein von Rödl & Partner angeregt. Kurz danach wurden die Olegeno und die EWE Netz GmbH in einem zweiten Verfahrensbrief aufgefordert, ein finales Angebot abzugeben. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist wurde durch die Olegeno am 07.11.2013 das finale Angebot abgegeben. Auch ein Angebot der EWE Netz GmbH ging bei der Stadt ein.

Die finalen Angebote beider Bieter wurden anschließend durch das Büro Rödl & Partner auf der Basis der durch den Rat festgelegten Eignungskriterien und Mindestanforderungen, dem Kriterienkatalog mit Punktematrix bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung wurde der Stadt im November durch die Gutachter im Finanzausschuss vorgestellt. Obwohl dieser in nichtöffentlicher Sitzung tagte, wurde bekannt, dass die Olegeno bei der Punktvergabe eine niedrigere Bewertung erhalten hatte als die EWE. Außerdem hätten die Gutachter von Rödl & Partner bemängelt, dass die Olegeno ihre Leistungsfähigkeit nicht hinreichend nachgewiesen hätte. In einer zweiten Sitzung des Finanzausschusses Ende Januar 2014 votierte der Finanzausschuss dementsprechend für die Vergabe der Konzession für den Betrieb der Gas- und Stromnetze in Oldenburg an die EWE AG.

Am 03.02.2014 erfolgte auf der Stadtratssitzung die Entscheidung. Mit der breiten Mehrheit der Stimmen von SPD und CDU/FW-BFO und Grünen wurde die Vergabe der Netze an die EWE AG beschlossen, nur die Linke/Piraten blieben bei ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Verfahren (z.B. wegen mangelnder Transparenz der Punktevergabe) und der EWE AG als Netzbetreiber. Am 13.05.2014 unterzeichnete die Stadt die Verträge mit der EWE Netz GmbH. Die Netze bleiben für weitere 20 Jahre in der Hand der EWE.

Zeitlicher Ablauf

2010

01.11.2010: Diskussion über anstehende Neukonzessionierung zum 15.07.2013 in Rat und Ausschüssen

2011

02.03.2011: Entscheidung gegen ein Gutachten über Potentiale im Rahmen der Neukonzessionierung

01.07.2011: Eröffnung des Konzessionsverfahrens durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger; Interessenbekundungsfrist: 3 Monate

25.08.2011: Vorstellung einer indikativen Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das Büro GPP – Göken, Pollak und Partner, Bremen, im Auftrag des Oldenburger Energierats

11.09.2011: Kommunalwahl; SPD/GRÜNE-Vereinbarungen zum Thema Konzession in einem Eckpunktepapier

28.09.2011: Gründung der Olegeno

30.09.2011: Interessenbekundung durch die Olegeno (fristgerecht)

30.09.2011: Interessenbekundung durch die EnergieAG (fristgerecht) sowie die EWE (bereits zu Anfang)

30.09.2011: Interessenbekundungsfrist endet

2012

22.02.2012: Rückzug der Bewerbung der EnergieAG

27.02.2012: Ratsbeschluss für ein Gutachten über Potentiale im Rahmen der Neukonzessionierung durch das Büro Rödl & Partner

05.09.2012: Vorstellung des Gutachtens Modul A: Handlungsoptionen

2013

06.02.2013: Vorstellung des Gutachtens Modul B: Wirtschaftlichkeitsanalyse

15.03.2013: Wiederaufnahme des Interessenbekundungsverfahrens

15.07.2013: Auslaufen des alten Konzessionsvertrags; automatische Verlängerung um ein Jahr

07.11.2013: Angebotsabgabe fristgerecht von den Bietern Olegeno und EWE

26.11.2013: Vorstellung des Gutachtens Modul C: Auswertung der Angebote der Bewerber

2014

03.02.2014: Ratssitzung: Beschluss über die Vergabe der Konzession

13.05.2014: Konzessionsvertrag: Unterzeichnung von Stadt Oldenburg und EWE


Dokumente und Unterlagen

Bereits im Dezember 2013, also noch während des laufenden Verfahrens, machte die Olegeno der Stadtverwaltung den Vorschlag, ihr Angebot zur Erhöhung der Transparenz des Verfahrens zu veröffentlichen. Die Stadt lehnte dieses jedoch mit dem Hinweis auf das durch sie ausgesprochene Verschwiegenheitsgebot ab. Jetzt nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht die Olegeno alle wichtigen Dokumente:

Da wir Transparenz eine hohen Stellenwert einräumen, veröffentlichen wir hier, auch auf ausdrücklichen Wunsch unserer Mitglieder hin, unser Angebot. Grundlage für die Abgabe der Angebote war der vom Rat der Stadt beschlossene Kriterienkatalog in Form einer Entscheidungsmatrix, welche für die Vergabeentscheidung, getrennt nach Strom und Gas, einschließlich deren Gewichtung, für das weitere Verfahren anzuwenden war.

Das Angebot der Olegeno orientiert sich in seiner Gliederung an diesen Auswahlkriterien (in Klammern ist die Gewichtung der Punkte bei der Auswertung angegeben).

  • Versorgungssicherheit (20 Punkte)
  • Preisgünstige und verbraucherfreundliche Versorgung (20 Punkte)
  • Effiziente Versorgung (10 Punkte)
  • Umweltverträgliche Versorgung (20 Punkte)
  • Leistungen an die Stadt (5 Punkte)
  • Zusammenarbeit mit der Stadt (15 Punkte)
  • Endschaftsbestimmungen (20 Punkte).

Zudem sollte das Angebot den Vorschlag eines konkreten Konzessionsvertrags beinhalten.

Das Angebot für das Stromnetz ist hier in voller Länge zu finden (das Angebot für das Gasnetz ist nahezu identisch):

Auszüge aus dem Angebot für Strom

Es gibt in unserem Angebot ein paar richtig gute Ideen, die für uns richtig wichtig waren. Diese im Folgenden zusammengefasst.
Lesenswert ist die Präambel des von der Olegeno vorgelegten Konzessionsvertrags-Entwurfs auf Seite 159.

Netzentgelte an Bürger zurück

Im Bereich der Niederspannung können bei einem Betrieb des Oldenburger Netzes durch die Olegeno eine Senkung um mindestens 5 Prozent eine deutliche Reduktion der Netzentgelte vorgenommen werden. Über die vom derzeitigen Netzbetreiber für 2014 avisierte Senkung von 9,1 % können die Netzentgelte um weitere 10-15 % gesenkt werden. (Siehe  A.2.1, Seite 89)

Förderung energetischer Gebäudesanierung

Mit den Überschüssen aus dem Netzbetrieb (Gas) werden energetische Gebäudesanierungen gefördert, vor allem für Hausbesitzer/Mieter mit geringem Einkommen.

Förderung von Maßnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs

Mit den Überschüssen aus dem Netzbetrieb (Strom) werden die Anschaffung effizienzter Haushaltsgeräte und sonstige Maßnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs gefördert, vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen.

Unterstützung bei der Umsetzung des InEKK

Beteiligung der Olegeno an der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Oldenburg (InEKK) wie:

  • Förderung einer unabhängigen Energieberatung: Finanzielle Unterstützung der Stadt Oldenburg bei ihrem Förderprogramm „Oldenburger Energie-Check“ (Siehe Seite 148)
  • Klimaschutzwettbewerbe/Auszeichnungen: Unterstützung der Stadt Oldenburg bei der Durchführung von Wettbewerben bzw. Auszeichnungen für klimaschonende Energienutzung. Vergabe eines jährlichen Energie-Awards für die beste energetische
    Sanierung nach verschiedenen Kategorien (Effizienz, Detaillösung, Ästhetik etc.) (Siehe Seite 148)
  • Energieeffizienzberatung für Unternehmen (Siehe Seite 148)
  • Projekt „Olegeno-Betriebe“ mit dem Ziel, überflüssigen Energieverbrauch in Unternehmen zu reduzieren (gemeinsam mit KMU Klimaschutzinitiative der Stadt Oldenburg, der IHK und der Handwerkskammer) (Siehe Seite 149)
  • Unterstützung und Beratung bei der energetischen Stadtsanierung (u.a. Potenziale für die Nutzung von Arealnetzen und den Einsatz von BHKWs) (Siehe Seite 151)
  • Förderung von Arealnetzen: Arealnetze gehen zumeist Hand in Hand mit der Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung
  • Bürgersolaranlage: Einrichtung/Unterstützung einer Solardachbörse, kostenfreie Verfügbarkeit der eigenen Dächer (Siehe Seite 154)
  • Beratung bei Ausbau von KWK (Siehe Seite 154)

(Siehe A4.2, Seite 147)

Zeitnahe Einbindung von Anlagen der Erneuerbaren Energien und der Kraft- Wärme-Kopplung

Übererfüllung der gesetzlichen Vorgaben, z.B. Anschluss in maximal 4 Wochen. (Siehe A.4.3, Seite 158)

Verteilnetzbetreiber als verbrauchernahe Schnittstelle

Die Olegeno bildet als Verteilnetzbetreiber eine Schnittstelle zwischen Verbrauchern, Erzeugern, Lieferanten und Transportnetzbetreibern. Damit hat die Olegeno die Aufgabe, für einen unkomplizierten, offenen und diskriminierungsfreien Netzzugang zu sorgen. Die Olegeno wird alle in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Möglichkeiten nutzen, um die Versorgungssituation für Endkunden zu optimieren: Unterstützung von Energieeinsparmaßnahmen, beschleunigter Lieferantenwechsel u. a. Erleichterungen und Verbesserungen. (Siehe A2.5, Seite 133)

Wahl des Energieversorgers

Haushalte, die einen Wechsel des Energielieferanten wünschen, sollen nicht nur im Rahmen des Netzbetriebs unterstützt werden, sondern auch eingehend beraten werden über Kosten, Qualität und Nachhaltigkeitskriterien der verschiedenen Ökostromanbieter mit dem Ziel, Transparenz zu schaffen, die es Nachfragern leichter macht, eine sichere Wahl zu treffen. (Siehe A2.5, Seite 133)

Stabile Versorgung durch Unabhängigkeit

Endkunden sollen ermutigt und darin unterstützt werden, einen hohen Grad an Autonomie und Unabhängigkeit von Energieversorgern zu erlangen, indem sie einen möglichst hohen Teil der von ihnen benötigten Energie selbst erzeugen. Um Haushalte zu befähigen, zu sogenannten „Prosumenten“ zu werden, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Beratung über die jeweiligen Möglichkeiten des Einsatzes technischer Einrichtungen zur Erzeugung Erneuerbarer Energie.
  • Beseitigung von Hemmnissen, die einer Selbstversorgung mit Energie oder der Einspeisung selbst erzeugter Energie entgegenstehen könnten.
  • Beratung und Vernetzung mehrerer Haushalte, die gemeinsam in Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energie investieren könnten.
  • Identifikation von Potenzialen zum Aufbau von Areal-Lösungen für Kraft-Wärme-Kopplung, Nahwärmesysteme und Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energieträger.

Selbstversorgung im Sinne eines Prosumententums zielt nicht nur auf Beiträge zur Energiewende, sondern auch darauf, Haushalte unabhängiger von Energiepreisschwankungen werden zu lassen. Langfristig kann die (teilweise) Selbstversorgung zur Senkung der Energiekosten beitragen. Somit wird die Krisenstabilität (Resilienz) gestärkt. Zudem tragen derartige Lösungen zur sozialen Sicherung bei, weil sie zumindest langfristig eine finanzielle Entlastung erwirken können. (Siehe A2.5, Seite 133)

Schaffung von verbraucherfreundlichen Preisstrukturen

Durch den Einsatz von Smart Metern will die Olegeno das Bewusstsein für eine Anpassung der Nachfrage an die Verfügbarkeit von Wind- und Solarenergie steigern und ihren Kunden zeit- oder lastvariable Tarife anbieten. (Siehe A2.5, Seite 134)

Arealnetze und dezentrale Versorgungsstrukturen

Die Olegeno wird die Entwicklung von Arealnetzen fördern, die sowohl kleinere Stadtgebiete im Wohnbereich umfassen, als auch der betrieblichen Eigenversorgung von Unternehmen oder Gewerbegebiete dienen. Dies ist nicht nur verbraucherfreundlich, weil es die Unabhängigkeit stärkt und langfristig die Energiekosten der daran beteiligten Verbraucher senkt, sondern reduziert die Entnahme von Strom aus dem vorgelagerten Netz. Die Unterstützung von Arealnetzen ist auch deshalb sinnvoll, weil diese zumeist auf einer Kombination der Nutzung Erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung beruhen. So werden Übertragungsverluste minimiert, weil die Energie dort entsteht, wo sie benötigt wird. (Siehe A2.5, Seite 135)

Verbraucherfreundliche Optimierung von Planungsprozessen

Statt überdimensionierter Netze setzt die Olegeno auf eine intelligente, dem neuen Stand der Informations- und Netztechnik entsprechende Smart-Grid-Strategie mit dezentralen Versorgungsstrukturen. Damit kann trotz der Einspeisung Erneuerbarer Energien ein sicherer Netzbetrieb gewährleistet werden. Verbunden mit Energieeinsparungen wird es so möglich, überdimensionierte Netzstrukturen vorsichtig zurückzubauen und Netzkosten zu senken. (Siehe A2.5, Seite 135)

Transparenz

Olegeno wird transparent und öffentlichkeitswirksam kommunizieren, u.a. über:

  • Maßnahmen zur Optimierung des Verteilnetzes
  • Veränderungen der Netzstruktur
  • Verwendung der Überschüsse aus dem Olegeno-Betrieb

Die Bürger und Bürgerinnen sollen zum Beispiel auf der Olegeno-Webseite verfolgen können, dass die von der Olegeno erwirtschafteten Mittel allein in Oldenburg und für die Belange der Netzoptimierung, der Energieeinsparung und dem Ausbau der Erneuerbaren Energieträger zum Einsatz kommen. (Siehe A2.5, Seite 135)

Einführung von Messinstrumenten

Die Olegeno will die Energiewende messbar und sichtbar machen. Für die Bereiche Umwelt, Energie und Klimaschutz werden weitere Messinstrumente eingeführt wie:

  • CO2-Bilanz der Stadt Oldenburg
  • CO2-Rechner für die persönliche CO2-Bilanz
  • EE-Ampel (auf dem Pferdemarkt)

(Siehe A2.3, Seite 127)

Mitspracherecht und Einflussmöglichkeit der Stadt

  • Einem von der Stadt bestellten Vertreter wird ein Sitz im Aufsichtsrat gewährt. Der Vertreter der Stadt kann sein Stimmrecht ausüben, soweit Angelegenheiten im Konzessionsgebiet der Stadt Oldenburg betroffen sind. Bei allen anderen Angelegenheiten ist er von einem Stimmrecht ausgeschlossen.
  • Einrichtung eines Energienetzbeirats. Dem Beirat gehören jeweils drei Vertreter der Stadt und der Olegeno an. Der Energienetzbeirat hat die Aufgabe, die Weiterentwicklung und den Erhalt eines zukunftsfähigen und an den Interessen der Bürger orientierten Versorgungsnetzes im Stadtgebiet zu begleiten und die Abstimmungen zwischen der Stadt und der Olegeno zu verbessern. Die Stadt erhält ein Vorschlagsrecht, über welche energiewirtschaftlichen Fragen im Beirat informiert wird
  • Die Stadt hat das Recht jeweils nach fünf Jahren einen neutralen Dritten zu beauftragen, um die Umsetzung und Einhaltung des Konzessionsvertrages durch die Olegeno zu evaluieren. Auf Wunsch der Stadt kann das Ergebnis der Evaluation der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
  • Darüber hinaus wird die Olegeno nach Konzessionserhalt eine Netzbetriebsgesellschaft ausgründen. Von Seiten der Olegeno ist ausdrücklich erwünscht, dass sich die Stadt Oldenburg mit mindestens 25,1 Prozent an der Netz-Gesellschaft beteiligt, damit sie über die Sperrminorität einen direkten Einfluss auf die Beschlüsse nehmen kann. Die Ausgestaltung der neuen Netzbetriebsgesellschaft wird die Olegeno in enger Abstimmung mit der Stadt Oldenburg erarbeiten.

(Siehe B2.3, Seite 171)

Sonderkündigungsrechte

Die Stadt kann den Konzessionsvertrag zum Ablauf des zehnten und fünfzehnten Kalenderjahres nach Vertragsabschluss kündigen. (Siehe B3.1, Seite 173)

Regelung zu den Kosten der Netztrennung

Für den Fall der Übernahme des Netzes durch die Stadt haben die Vertragspartner gemeinsam ein Entflechtungskonzept zu erarbeiten. Die Olegeno trägt die Kosten der Herauslösung des Netzes. (Siehe B3.2, Seite 174)

Ergebnisse des Konzessionsverfahrens 2012

Das Angebot der Olegeno wurde von der Stadt Oldenburg bzw. dem von ihr beauftragten Gutachter Rödl & Partner anhand der bekanntgegebenen Auswahlkriterien dem Angebot der EWE gegenübergestellt und bewertet. Der Bieter, dessen Angebot den Kriterien am besten entsprach, also im Rahmen der Bewertung insgesamt die höchste Punktzahl erreichte, erhielt sodann den „Zuschlag“.

Was so einfach und transparent klingt, hat in der Praxis durchaus seine Tücken. Die detaillierte Punktevergabe der Gutachter war durch die Öffentlichkeit oder die Olegeno nicht einsehbar. Eine Stellungnahme durch die Bieter ist im Verfahren nicht vorgesehen. So überzeugte das Verfahren und sein Ergebnis auch nicht alle politischen Kräfte im Stadtrat, die einen Einblick in die detaillierte Bewertung der Angebote hatten. Unser größter Kritikpunkt am Verfahren bleibt aber die Prüfung unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Vorbedingung des Angebotes: Ein Killer-Kriterium für ein auf bürgerschaftliches Engagement bauenden Newcomer. Unsere Pressemeldungen aus der Zeit des Verfahrens dokumentieren unsere Bewertungen detaillierter.

Dennoch sind wir stolz auf das Ergebnis: Durchweg besser war die Olegeno mit ihrem Kommunen-freundlichen Vertragsentwurf bei den sogenannten „Endschaftsbestimmungen“. Hier war die Handschrift der Bürger_innen am deutlichsten zu sehen. Die Olegeno hat der Stadt dabei besondere Sonderkündigungsrechte eingeräumt und ein für die Allgemeinheit günstiges Bewertungsmodell des Netzes vorgeschlagen. Das bessere Angebot hatte die Olegeno auch bei den Aspekten der preisgünstigen und verbraucherfreundlichen Versorgung mit Strom.

Gleichauf oder nur wenig unterlegen war die Olegeno bei den gesetzlich geregelten Leistungen an die Stadt und bei den Klauseln zur Zusammenarbeit mit der Stadt (Abstimmung von Prozessen und Planungen).

Manche „positive Bewertung“ der EWE ist dabei durchaus kritisch zu sehen. So besteht durchaus ein Zusammenhang zwischen Versorgungssicherheit und den Kosten des Netzbetriebes. Unsere Zweifel, ob bei den Bewertungen gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Konzern-Entflechtung immer sauber zwischen der EWE Netz GmbH und der EWE AG unterschieden wurde, lassen sich durch mangelnde Transparenz auch nicht völlig ausräumen.

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